fide für Behörden  |  FAQHäufige Fragen

Der fide-Test ist so aufgebaut, dass es keiner speziellen Testvorbereitung bedarf bei der der Aufbau und die Aufgabenstellung des Tests eingeübt werden. Bei der Durchführung des Tests werden alle Aufgaben eingeleitet und es gibt die Möglichkeit Fragen zu stellen. Zur Veranschaulichung kann ein Modelltest eingesehen werden. Ein Animationsvideo erklärt ausserdem den Ablauf des Tests. Um das eigene Sprachniveau zu verbessern und sich sprachlich auf den Test vorzubereiten werden Sprachkurse mit fide-Label empfohlen. Bei diesen stehen ebenfalls die Alltagsorientierung und der Bezug zur Schweiz im Fokus. Es gibt dort keine spezielle Testvorbereitung, es können aber Fragen dazu angeschaut werden.

Mit dem fide-Test edu lassen sich schriftliche Sprachkompetenzen bis zum Niveau B1 und mündliche Sprachkompetenzen bis zum Niveau B2 nachweisen. Der Test wurde spezifisch auf die Lebenswelt von jungen Erwachsenen in Bildungsangeboten an der Nahtstelle zur beruflichen Grundbildung zugeschnitten. Der fide-Test edu eignet sich zur Anwendung an Berufsfachschulen. Aufgrund des spezifischen Prüfungsformats und des kontextspezifischen Inhalts können nur Personen am fide-Test edu teilnehmen, die von einer Berufsfachschule angemeldet wurden.

Der fide-Test eignet sich für fremdsprachige Menschen mit unterschiedlichen Sprachkenntnissen und verschiedenen Vorbildungen. Da der mündliche Teil der Prüfung einzeln absolviert und der alltägliche Sprachgebrauch geprüft wird, eignet sich der fide-Test auch für Kandidatinnen und Kandidaten, die mit Prüfungssituationen wenig vertraut sind. Die mündlichen und schriftlichen Sprachkompetenzen werden separat geprüft und ausgewiesen. Es müssen nicht zwingend beide Teile absolviert werden. Dadurch berücksichtigt der fide-Test die Anforderung, dass bei der Erteilung der Aufenthalts- und der Niederlassungsbewilligung sowie bei der Einbürgerung unterschiedliche mündliche und schriftliche Sprachkenntnisse nachzuweisen sind. Der fide-Test kann auf den Niveaus A1-B1 abgelegt werden. Für Personen, welche einen Test für die Sprachniveaus B2 oder höher benötigen, ist der fide-Test nicht geeignet.

Hier finden Sie die Liste der anerkannten Sprachzertifikate. Wenn Ihr Zertifikat auf der Liste steht, können Sie bei der Geschäftsstelle einen Antrag auf Umwandlung Ihres Zertifikats in einen fide-Sprachenpass stellen. Das Antragsformular und alle weiteren Informationen finden Sie hier. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Zertifikat anerkannt ist, können Sie uns ein Foto des Zertifikats an info@fide-info.ch schicken, dann prüfen wir Ihr Zertifikat. 

In den Landessprachen Deutsch, Französisch und Italienisch. Der Test stützt sich auf den Schweizer Sprachgebrauch ab und verwendet Beispiele, Wortschatz und Wendungen aus drei Sprachregionen. Romanisch sprechende Personen können ein «Examen da rumantsch» absolvieren.

Nein. Der fide-Test bezieht sich – wie auch die internationalen Tests auf Deutsch, Französisch und Italienisch wie z.B. telf, DELF/DALF, CELI – auf die Niveaus des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens GER. Die Aufgabenspezifikationen sind direkt auf die in diesem Rahmen festgelegten Kompetenzen bezogen.

Zur Überprüfung dieser Kompetenzen werden für die Testaufgaben – und dies ist das Besondere am fide-Test – Kommunikationssituationen aus dem schweizerischen Alltag herangezogen, die für die gesellschaftliche und arbeitsbezogene Integration in der Schweiz wichtig sind. Prüfungsteilnehmende, die sich entweder in Kursen und/oder im gelebten Alltag mit diesen Situationen an ihrem Wohnort und/oder Arbeitsplatz vertraut gemacht haben, werden bessere Testleistungen erbringen als solche, die die entsprechenden Schritte nicht vollbracht haben bzw. nicht vollbringen konnten. Der fide-Test erlaubt damit, sprachlich-kommunikative Kompetenzen mit direktem Bezug zur gesellschaftlichen Integration nachzuweisen, da die Absolvierenden in den Testaufgaben auf einen Sprachgebrauch (mündlich und schriftlich) treffen, den sie aufgrund ihrer Lernleistungen und/oder ihrer Partizipation am gesellschaftlichen und/oder beruflichen Alltag unmittelbar kennen können.

Internationale Sprachzertifikate dagegen beziehen sich in ihren Testaufgaben weniger auf einen spezifisch schweizerischen Alltag. Sie bilden Kommunikationssituationen ab, die sich für die geprüfte Zielsprache (Deutsch, Französisch, Italienisch) länderübergreifend als gültig erweisen sollen. Wer sprachlich-kommunikativ auf diese Weise abstrahierte, international ausgerichtete Kompetenzen nachweisen will und kann, ist mit den internationalen Sprachprüfungen gut bedient.

Weil der fide-Test im Rahmen der Integrationsförderung konzipiert und entwickelt wurde, bietet der fide-Test einem breiten Zielpublikum die Möglichkeit, die effektiv vorhandene Kommunikationsfähigkeit in einer Landessprache ohne die für bestimmte Zielgruppen bekann-ten Einschränkungen nachzuweisen. So können Personen ohne oder mit geringen Schriftkompetenzen im lateinischen Alphabet (Analphabet/innen und Zweitschriftlernende) ihre mündlichen Fähigkeiten (Hörverstehens-Kompetenz und/oder mündliche Dialogfähigkeit) in den Zielsprachen Deutsch, Französisch, Italienisch aufgrund speziell dafür entwickelter Aufgabenstellungen, die ohne Leseleistung funktionieren, verlässlich nachweisen.

Personen, die

  • eine Landessprache (erleichterte Einbürgerung) bzw. die am Wohnort gesprochene Landessprache (ordentliche Einbürgerung sowie Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligung) als Muttersprache sprechen und schreiben;
  • während mindestens 5 Jahren (Einbürgerung) bzw. 3 Jahren (Ausweise B und C) die obligatorische Schule in einer Landessprache besucht haben;
  • eine Ausbildung auf Sekundarstufe II oder Tertiärstufe in einer Landessprache abgeschlossen haben,

müssen kein Sprachdiplom erbringen.

Das Niveau A2 gilt im Allgemeinen – auch in anderen europäischen Staaten – als das Niveau, das ein weitgehend autonomes Alltagsleben und die Ausführung von einfachen Arbeitstätigkeiten ermöglicht. Das Niveau B1 erlaubt eine umfassende Integration in den Arbeitsmarkt und in die Gesellschaft. Damit sind die Ziele der staatlichen Integrationsförderung erreicht. Die staatlich z.B. im Rahmen von kantonalen Integrationsprogrammen unterstützte Zweitsprachförderung erstreckt sich bis zum Niveau B1. Der fide-Test ist darauf abgestimmt (Kongruenz von Fördern und Fordern) und prüft folglich sprachliche Kommunikationsfähigkeit in den Landessprachen bis zum Niveau B1. Höhere Sprachkompetenzen können von Interessierten über internationale Sprachzertifikate bis zum Niveau C2 belegt und – sofern der absolvierte Test auf der Liste der anerkannten Sprachzertifikate ist – auch mit dem Sprachenpass ausgewiesen werden.

Um Personen, welche mündliche und schriftliche Kenntnisse von mindestens Sprachniveau B1 oder höher besitzen, den Nachweis ihrer Sprachkompetenzen zu erleichtern, wurde das Verfahren zum fide-Dossier entwickelt. Damit können z.B. Tests auf höheren Niveaus, welche nicht auf der Liste der anerkannten Sprachzertifikate aufgeführt sind, Angaben zur Anwendung der Sprache im Arbeitsumfeld, die Absolvierung einer universitären Ausbildung in der Zielsprache und weitere Belege eingereicht werden, welche anschliessend in einem Gespräch und einer kurzen schriftlichen Aufgabe überprüft werden. Gestützt auf dieses Verfahren kann max. B1 mündlich/schriftlich bestätigt werden. Das fide-Dossier kostet CHF 150 und ist somit etwas günstiger als der fide-Test (CHF 250).

Das fide-Label zeichnet Kursangebote aus, die den im Qualitätskonzept fide definierten qualitativen Standards für Zweitsprachförderangebote nach dem fide-Ansatz entsprechen. Sprachkurse mit einem fide-Label garantieren einen klaren Fokus auf die Alltagssituationen und -bedürfnisse von Migrantinnen und Migranten.

Der fide-Test ist ein Sprachtest, der die Sprachkompetenzen in Deutsch, Französisch und Italienisch prüft und damit als Sprachnachweis dient.

Der Sprachenpass hingegen ist ein Diplom im Kreditkarten- sowie im A4-Format, der die mündlichen und schriftlichen Sprachkompetenzen einer Person belegt. Der Sprachenpass wird automatisch bei erfolgreichem Bestehen des fide-Tests, des fide-Tests edu, des Examens da Rumantsch oder des fide-Dossiers ausgestellt. Er kann ausserdem auf Anfrage und gegen Gebühr von CHF 20 CHF ausgestellt werden, wenn ein anerkanntes Zertifikat eines anderen Sprachtests vorliegt.

Eine laufend aktualisierte Liste ist auf der fide-Webseite zu finden.

  • Die Sprachkenntnisse werden anhand von Situationen aus dem Alltag geprüft. Dabei wird auf die sprachlichen Eigenheiten der Schweiz sowie auf den Wortschatz des täglichen Lebens geachtet.
  • Der fide-Test ist schweizweit einheitlich geregelt und als Nachweis für die Sprachkompetenzen (bis Sprachniveau B1) anerkannt. Damit eignet er sich als Sprachnachweis im Verfahren für die Aufenthalts- und die Niederlassungsbewilligung und die erleichterte Einbürgerung sowie in den meisten Kantonen für die ordentliche Einbürgerung.
  • Die mündlichen und schriftlichen Sprachkompetenzen werden separat geprüft und ausgewiesen. Es müssen nicht zwingend beide Teile absolviert werden. Dadurch berücksichtigt der fide-Test die Anforderung, dass bei der Erteilung der Aufenthalts- und der Niederlassungsbewilligung sowie bei der Einbürgerung unterschiedliche mündliche und schriftliche Sprachkenntnisse nachzuweisen sind.
  • Das Hörverständnis wird im mündlichen Teil geprüft. So können auch Personen ohne schriftliche Sprachkenntnisse den mündlichen Teil absolvieren.
  • Den mündlichen Teil des fide-Tests legen die Prüfungsteilnehmenden einzeln ab, nicht in einer Gruppe. So geht der Test besser auf ihre individuellen Kompetenzen ein.
  • Das Ergebnis des fide-Tests ist differenziert und geht über die gängigen Bewertungen «bestanden» oder «nicht bestanden» hinaus. Für den schriftlichen und den mündlichen Teil wird je eine eigene Einstufung (A1, A2 und B1) vorgenommen.

Das fide-Label belegt die Qualität und Wirksamkeit von Sprachkursangeboten im Bereich der Zweitsprachenförderung. Sprachkurse mit einem fide-Label garantieren einen klaren Fokus auf die Alltagssituationen und -bedürfnisse von Migrantinnen und Migranten.

Hier finden Sie eine Übersicht der minimalen Sprachanforderungen. Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall an Ihre Gemeinde bzw. die zuständige kantonale Behörde.  

Für die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung (B-Ausweis) beim Familiennachzug muss die Antragstellerin oder der Antragsteller nachweisen, dass sie oder er über mündliche Sprachkompetenzen mindestens auf dem Referenzniveau A1 verfügt (Art. 73a OASA). Kinder unter 18 Jahren fallen nicht unter diese Bedingung (Art. 43 al. 3 AIG; Art. 44 al. 3 AIG). Wenn vor Einreise in die Schweiz kein Diplom vorgewiesen werden kann, reicht auch eine Anmeldung zu einem A1 Sprachkurs (Art. 43 al. 2 AIG; Art. 44 al. 2 AIG). Das Diplom ist bis ein Jahr nach der Einreise zu erbringen (Art. 73a, Art, Art. 77 VZAE).

Die Bewerberin oder der Bewerber muss in einer Landessprache mündliche Sprachkompetenzen mindestens auf dem Referenzniveau B1 und schriftliche Sprachkompetenzen mindestens auf dem Referenzniveau A2 nachweisen (Art. 6 Abs. 1 BüV). Die Kantone können im Verfahren der ordentlichen Einbürgerung die Anforderungen auch höher ansetzen. Mit dem fide-Test können die mündlichen und schriftlichen Sprachkompetenzen bis Niveau B1 nachgewiesen werden.

Für die Erteilung einer Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) muss die Antragstellerin oder der Antragsteller nachweisen, dass sie oder er in der am Wohnort gesprochenen Landessprache über mündliche Sprachkompetenzen mindestens auf dem Referenzniveau A2 und schriftliche Sprachkompetenzen mindestens auf dem Referenzniveau A1 des Referenzrahmens verfügt (Art. 60 Abs. 2, Art. 61 Abs. 2, 61a Abs. 3, Art. 73b VZAE).

Für die vorzeitige Erteilung einer Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) muss die Antragstellerin oder der Antragsteller nachweisen, dass sie oder er in der am Wohnort gesprochenen Landessprache über mündliche Sprachkompetenzen mindestens auf dem Referenzniveau B1 und schriftliche Sprachkompetenzen mindestens auf dem Referenzniveau A1 des Referenzrahmens verfügt (Art. 62 Abs. 1bis VZAE).

Alle Anbieter von Sprachförderangeboten im Bereich Zweitsprache für Migrantinnen und Migranten können einen Antrag zum Erhalt des Labels stellen. Sie zeigen damit gegenüber ihren behördlichen Auftraggebern und/oder zuweisenden Fachstellen, den Teilnehmenden wie auch einer breiten Öffentlichkeit die Übereinstimmung ihrer Angebote mit den Anforderungen von fide.

Ja. Das SEM führt dazu eine Liste mit den anerkannten Sprachzertifikaten, welche hier eingesehen werden kann. Zudem können Personen, welche mindestens Kenntnisse auf dem Niveau B1 haben, diese mit einem fide-Dossier bescheinigen lassen. Höhere Sprachkompetenzen können von Interessierten über internationale Sprachzertifikate bis zum Niveau C2 belegt und – sofern der absolvierte Test auf der Liste der anerkannten Sprach-zertifikate ist – auch mit dem Sprachenpass ausgewiesen werden.

Um einen Sprachenpass zu erhalten, kann man entweder den fide-Test, den fide-Test edu oder das Examens da Rumantsch absolvieren, ein anerkanntes Sprachzertifikat vorweisen, oder mit dem fide-Dossier die Sprachkompetenzen belegen.

Der fide-Test edu eignet sich zur Anwendung an Berufsfachschulen. Aufgrund des spezifischen Prüfungsformats und des kontextspezifischen Inhalts können nur Personen am fide-Test edu teilnehmen, die von einer Berufsfachschule angemeldet wurden.

Die Prüfungsteilnehmenden melden sich bei einer der über 100 akkreditierten Prüfungsinstitutionen an. Diese können sie in der ganzen Schweiz frei wählen. Hier findet sich die Liste dieser Prüfungsinstitutionen.

Akkreditierte Prüfungsinstitutionen bieten Teilnehmerinnen und Teilnehmern mit Beeinträchtigungen (z.B. Sehbehinderung, Hörbeeinträchtigung, Lese- oder Schreibschwäche etc.) individuelle Durchführungsbedingungen an. Bei der Anmeldung ist zusammen mit der Prüfungsinstitution zu klären, welche Hilfsmittel oder welche besonderen Bedingungen möglich sind. Es wird empfohlen schon bei der Anmeldung ein ärztliches Attest vorzulegen., welches nicht älter als zwei Jahre ist und die Beeinträchtigung auf Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch beschreibt. Der Situation von Personen, welche den Nachweis der Sprachkompetenz aufgrund einer Behinderung oder Krankheit oder anderen gewichti­gen persönlichen Umständen nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen erfüllen können, ist durch die Behörden angemessen Rechnung zu tragen (Art. 58a Abs. 2 AIG, Art. 12 Abs. 2 BüG).

Alle Angebote, die mit dem fide-Label ausgezeichnet sind, werden nach drei Semestern neu überprüft. Bei einem Audit vor Ort versichert sich die Expertin oder der Experte, dass das Angebot weiterhin den definierten Standards entspricht und dass allfällige Auflagen erfüllt resp. Anregungen zur Verbesserung aufgegriffen wurden. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Qualität kontinuierlich gewährleistet ist.

Grundsätzlich sind alle anerkannten Sprachzertifikate, sowie auch der Sprachenpass, lebenslang gültig. Wenn ein Sprachzertifikat über viele Jahre zurückliegt und die Behörde Zweifel über Ihr aktuelles Sprachniveau hat, kann ein neuer Sprachnachweis verlangt werden.

Zuerst erfolgt die Anmeldung zum fide-Test bei einer akkreditierten Prüfungsinstitution. Der mündliche Teil des fide-Tests dauert 40 Minuten, der schriftliche Teil des fide-Tests 60 Minuten. Es kann auch nur der schriftliche oder nur der mündliche Teil abgelegt werden. Nach vier Wochen erhalten die Kandidatinnen und Kandidaten die Ergebnisse des fide-Tests. Der Ablauf kann auch im Video für Sprachlernende «Der fide-Test kurz erklärt» eingesehen werden.

Der schriftliche Teil kostet 120 CHF, der mündliche 170 CHF. Wenn beide Teile absolviert werden, kostet der fide-Test 250 CHF.

Die Ausstellung des Sprachenpasses kostet CHF 20. Beim fide-Test, dem fide-Tests edu, dem Examens da Rumantsch und dem fide-Dossier, ist der Sprachenpass in der Teilnahmegebühr inbegriffen.

Ein Sprachzertifikat, welches in Ausländer- oder bürgerrechtlichen Verfahren als Nachweis der Sprachkompetenz vorgelegt werden muss, muss den allgemein anerkannten Qualitätsstandards für Sprachtests entsprechen (Art. 77d Abs. 1 Bst. d VZAE, Art. 6 Abs. 2 Bst. d BüV). Der vom SEM entwickelte fide-Test wurde eigens gemäss diesen Vorgaben entwickelt. Es gibt jedoch auch andere Sprachzertifikate, welche diesen Qualitätskriterien entsprechen. Das SEM führt dazu eine Liste mit den anerkannten Sprachzertifikaten, welche hier eingesehen werden kann. Dort sind im Anhang II Leitlinien für die Beurteilung durch Behörden definiert.