Das Staatssekretariat für Migration (SEM) führt eine Liste mit anerkannten Sprachzertifikaten. Alle Sprachzertifikate, die auf dieser Liste sind, sind gültig für die Aufenthaltsbewilligung (B), die Niederlassungsbewilligung (C) und die Einbürgerung.
Die Liste anerkannter Sprachzertifikate ist eine Hilfestellung für die kantonalen Behörden, um zu überprüfen, ob die vorgelegten Sprachzertifikate den gesetzlich vorgegebenen Qualitätskriterien entsprechen. Neben einer Auflistung der aktuell anerkannten Sprachzertifikate finden sich dort auch Leitlinien zur Anerkennung von Sprachzertifikaten.
Die Liste wurde erstmals am 12. Oktober 2017 erstellt und wird alle drei Monate aktualisiert. Bei der Beurteilung, ob ein Zertifikat den gesetzlich geforderten Qualitätskriterien entspricht und anerkannt wird, stützt sich das SEM auf die ALTE-Kriterien und die Empfehlung der vom SEM mandatierten Expertengruppe für Sprachzertifikate.
Personen, welche ein Zertifikat besitzen, das auf der Liste ist, können dieses direkt als Nachweis der Sprachkompetenzen verwenden. Sie können sich aber auch für CHF 20.– zusätzlich einen Sprachenpass ausstellen lassen.