Das Staatssekretariat für Migration (SEM) führt eine Liste mit anerkannten Sprachzertifikaten. Alle Sprachzertifikate, die auf dieser Liste sind, sind gültig für die Aufenthaltsbewilligung (B), die Niederlassungsbewilligung (C) und die Einbürgerung.
Die Liste anerkannter Sprachzertifikate ist eine Hilfestellung für die kantonalen Behörden, um zu überprüfen, ob die vorgelegten Sprachzertifikate den gesetzlich vorgegebenen Qualitätskriterien entsprechen. Neben einer Auflistung der aktuell anerkannten Sprachzertifikate finden sich dort auch Leitlinien zur Anerkennung von Sprachzertifikaten.
Die Liste wurde erstmals am 12. Oktober 2017 erstellt und wird alle drei Monate aktualisiert. Bei der Beurteilung, ob ein Zertifikat den gesetzlich geforderten Qualitätskriterien entspricht und anerkannt wird, stützt sich das SEM auf die ALTE-Kriterien und die Empfehlung der vom SEM mandatierten Expertengruppe für Sprachzertifikate.Bitte beachten Sie: Ab dem 1. Januar 2025 wird es nicht mehr möglich sein, anerkannte Sprachzertifikate in den Sprachenpass umzuwandeln. Anerkannte Sprachzertifikate können jedoch direkt bei den zuständigen kantonalen oder kommunalen Behörden eingereicht werden.