fide für Behörden  |  Sprachnachweisefide-Dossier

Das Validierungsdossier richtet sich an Personen, welche über Sprachkompetenzen auf dem Niveau B1 oder darüber verfügen, aber keinen anerkannten Sprachnachweis vorweisen können.

Es ist ein vereinfachtes Verfahren, bei dem geprüft wird, ob eine Person über Sprachkompetenzen mindestens auf dem Niveau B1 verfügt. Es werden weder höhere noch tiefere Niveaus ausgewiesen. Neben dem Einreichen eines Dossiers mit Belegen zu den Sprachkompetenzen findet ein sogenanntes Validierungstreffen statt, an dem die mündlichen und schriftlichen Sprachkenntnisse in verkürzter Form geprüft werden. Es ist für Personen mit Sprachkenntnissen auf Niveau B1 oder höher eine kostengünstigere Variante, die Sprachkenntnisse für ausländer- und bürgerrechtliche Verfahren nachzuweisen.

Das fide-Dossier kann ab 16 Jahren abgelegt werden und eignet sich für Personen, die:

  •  ein Sprachzertifikat auf dem Niveau B1, B2, C1 oder C2 besitzen, das nicht auf der Liste der anerkannten Sprachzertifikate aufgeführt ist.
  • einen Deutschkurs auf dem Niveau B2, C1 oder C2 besucht haben und über eine Kursbestätigung verfügen.
  • Weiterbildungen auf Deutsch besucht haben.
  • Arbeitszeugnisse haben, die in Bezug auf den Sprachgebrauch aussagekräftig sind.

Bei Bestehen der Dossierprüfung und des Validierungstreffens wird ein Sprachenpass auf dem Niveau B1 ausgestellt. Das Verfahren kostet CHF 150.–.


Dokumente

Infoblatt fide-Dossier